Sommereis 2020 | Hinweise

Am 23.08.2020 findet der jährliche Saisonauftakt statt – diesmal in der „erdgas schwaben arena“ in Kaufbeuren.

Im Rahmen der COVID-19 Maßnahmen sind bei der Nutzung der Eishalle einige Regeln zu beachten. Bitte lest diese aufmerksam durch und haltet euch *zwingend* daran. Obwohl jeder für sich selbst verantwortlich ist, haftet der Vorstand!

WICHTIG:
Wir treffen uns diesmal außerhalb des Stadions, da wir gemeinsam die Kabinen betreten.
Kein Spieler geht alleine in die Halle, der Zutritt erfolgt nachdem der Schlüssel vom Captain geholt wurde.

Nach dem Training geht’s dann zur wohlverdienten Einkehr zum „Kleinen Steakhaus“. 😉
https://steakhaus.zum-sporer.de/


Regeln im Stadion:

Einhaltung des Abstandsgebots im Außen- und Innenbereich
1, 5 m – dies gilt insbesondere in Kabinen und Duschen

Einhaltung der Verpflichtung zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung 
Außerhalb des Trainings, insbesondere beim Betreten und Verlassen der Sportstätte sowie bei der Nutzung von WC-Anlagen, besteht in geschlossenen Räumen Maskenpflicht.

Einhaltung der Teilnehmerhöchstzahl
Diese Regelung ist für uns eher unkritisch, da die Höchstzahl bei 100 Personen liegt.

Ausschluss der vom Sportbetrieb ausgeschlossenen Personen
Das bedeutet, dass Spieler mit Anzeichen von Krankheitssymptomen *nicht* am Trainingsbetrieb teilnehmen dürfen!
Bitte handelt hier eigenverantwortlich und schützt eure Mitspieler.

Link zum Hygienekonzept:
https://www.kaufbeuren.de/PortalData/17/Resources/pdf/merkblaetter/Individuelles_Schutz-_und_Hygienekonzept_erdgas_schwaben_arena.pdf

Zudem sind in der „erdgas schwaben arena“ weitere Maßnahmen ergriffen worden:

  • Umkleidekabinen in der „erdgas schwaben arena“ dürfen unter Einhaltung des Mindestabstands genutzt werden.
  • Duschplätze sind deutlich voneinander getrennt und im Hinblick auf die Abstandsregeln zum Teil außer Betrieb.
  • Ausreichende Belüftung mit Außenluft.
  • Gruppenbezogene Trainingseinheiten/-kurse werden indoor auf höchstens 120 Minuten beschränkt.

Das KU Eisstadion kontrolliert die Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzepts für die „erdgas schwaben arena“ in angemessenem Umfang und ergreift bei Nichtbeachtung entsprechende Maßnahmen. Gegenüber Personen, die die Vorschriften nicht einhalten, wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht.